Wolf Schünemann ist Juniorprofessor für Politikwissenschaft mit dem Schwerpunkt Politik und Internet an der Universität Hildesheim. Seine Forschungsschwerpunkte liegen in den Bereichen digitalpolitischer Regulierung, politischer Online-Kommunikation und Politik im europäischen Mehrebenensystem. Methodisch arbeitet er vor allem an und mit Verfahren der Diskursanalyse, einschließlich qualitativer, quantitativer und automatisierter Analysetechniken. Bei den Recherchen zu diesem Beitrag wurde er von Wanchen Wang, Promotionsstudentin an der Universität Hildesheim, unterstützt.
Die sorgenvollen Debatten über das neue Coronavirus COVID-19 werden aktuell von der Angst vor Falschinformationen, „Fake News“, begleitet. So wie sich mehr und mehr Menschen auf der ganzen Welt mit dem Virus infizieren und daran erkranken, drohen sich auch Gerüchte und falsche Behauptungen zum Ursprung, zu geeigneten Behandlungsmaßnahmen oder gebotenen Bewältigungsstrategien, ebenso wie allerlei haarsträubende Verschwörungstheorien, auszubreiten.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO spricht von einer „Infodemie“, die mit der globalen Pandemie einhergehen und ihre Folgen womöglich erschweren würde. Weltweit reagieren Staaten auf diese wahrgenommene Bedrohung, indem sie teils drakonische Strafen für die Verbreitung von „Gerüchten“ und Falschnachrichten verhängen und die Pressefreiheit einschränken.
Verschärfte Maßnahmen gegen Corona-Fake-News
Vor wenigen Tagen eröffnete die Organisation Reporter ohne Grenzen eine Themenseite zur Pandemie, auf der sie die staatlichen Eingriffe dokumentiert. Auch hierzulande haben führende Innenpolitiker auf Landes- und Bundesebene angekündigt, mit verschärften Maßnahmen gegen Fake News in Corona-Zeiten vorgehen zu wollen.
Wie der Sprecher des Bundesinnenministeriums Kerber dem Handelsblatt mitteilte, setzt die Bundesregierung dabei auf die führenden Internetunternehmen und Plattformbetreiber, die ihre Anstrengungen im Kampf gegen Falschinformationen in Koordination mit der Politik steigern müssten. Er stellt in diesem Zusammenhang aber auch zusätzliche staatliche Eingriffe in Aussicht.
Der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius war in der vergangenen Woche noch weiter gegangen. Medienberichten zufolge forderte er effektive Sanktionen, etwa gegen die Verbreitung von Falschnachrichten zur Pandemie oder zur öffentlichen Versorgungslage und brachte damit eine Strafrechtsreform ins Spiel.
Vieles spricht dafür, dass die Coronakrise und die begleitende sogenannte „Infodemie“ Deutschland und andere westliche Demokratien einen Pfad weiter beschreiten lassen werden, der in vielen Ländern und auch auf europäischer Ebene bereits vor der Krise erkennbar angelegt war: denjenigen der institutionalisierten und womöglich gar strafbewehrten Bekämpfung von Desinformation im Netz.
Frankreich hat dazu mit Blick auf den Wahlkampf bereits 2018 ein Gesetz erlassen. Deutschland selbst hat mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz ein international viel beachtetes Äquivalent im Kampf gegen Hassrede und Hetze geschaffen, in dessen Rechtfertigung Hass und Desinformation oft als gemeinsame Bedrohung vorgetragen wurden. Die Bekämpfung von Desinformation ist als Ziel staatlicher Online-Kontrollmaßnahmen also ins Visier der Politik genommen.
Was Desinformation ist, kann nur mit Abstand geklärt werden
Forderungen in diese Richtung erhalten in Zeiten der Krise, die ohnehin eine Stunde der Exekutive ist, erheblichen Auftrieb. Anders als Hassrede und Hetze aber, die sich anhand sprachlicher und situativer Merkmale noch einigermaßen sicher, vielleicht gar objektiv, feststellen lassen (aktuelle Beispiele wie der Fall von Renate Künast zeigen auch hier bereits die Grenzfälle), sind vergleichbare klare Maßstäbe bei der Desinformation nicht gegeben.
Ob etwas Desinformation ist, ob etwas ein bloßes Gerücht oder eine Falschbehauptung darstellt oder möglicherweise doch die Wahrheit und ein Beitrag zur Aufklärung ist, ist in vielen Fällen eine ausgesprochen komplexe Entscheidung. In Zeiten, in denen sich die Faktenlage dynamisch verändert, kann sie nur mit Abstand überhaupt geklärt werden. Im Augenblick der Verbreitung fehlt oft der Maßstab.
Selbst wenn die Verschwörungstheorie abstrus, die Lüge offensichtlich ist, die abschreckende Wirkung von Strafmaßnahmen gegen ihre Verbreitung, droht echte Aufklärerinnen und Investigativjournalisten zur Zurückhaltung, womöglich zur Selbstzensur, und Betreiber digitaler Plattformen zu Überreaktionen bei der Inhalteregulierung (Overblocking) zu zwingen. Damit wird die Bekämpfung von Desinformation zu einer zweifelhaften, ja bedrohlichen Therapie in einem demokratischen Gemeinwesen.
Der Fall Li Wenliang ist eine Mahnung
Daran gemahnt, abgesehen von den vielfach dokumentierten Eingriffen etwa auf der Seite von Reporter ohne Grenzen, ein besonders prominenter Fall von Einschränkung der Informationsfreiheit in der chinesischen Volksrepublik, ohnehin einem Vorreiterland und abschreckenden Beispiel, wenn es um Eingriffe in die Presse- und Internetfreiheit geht: der Fall Li Wenliang.
Dass dieser hinsichtlich des unterstellten Delikts und der Strafe für das Land keineswegs außergewöhnliche Fall überhaupt eine internationale Aufmerksamkeit erfahren hat, hängt mit der globalen Corona-Epidemie zusammen. Denn es war der junge Mediziner Li, der als einer der ersten vor der neuartigen Krankheit warnte und einige Wochen später infolge der eigenen Infektion mit dem Virus verstarb.
Li hatte den umstrittenen Post von seiner Entdeckung selbst nur innerhalb eines geschützten Bereichs auf der Plattform WeChat versendet, und dies zunächst in einer verkürzten Form, wonach sieben Personen in Wuhan positiv auf das SARS-Virus getestet worden seien. Unbekannte Teilnehmer des Gruppenchats verbreiteten Screenshots dieser alarmierenden Mitteilung über öffentliche Kanäle, ohne von Li wenig später gepostete Erklärungen hinzuzufügen, wonach es sich um ein verwandtes Corona-Virus unbekannten Typs handle.
Daraufhin wurde Li von der regionalen Sicherheitsbehörde in Wuhan vorgeladen. Mit seiner Mitteilung hatte er gegen das Gesetz verstoßen. Ihm wurde offiziell zur Last gelegt, er habe „online Gerüchte verbreitet“ und dadurch die „soziale Ordnung schwer gestört“. Li wurde mittels Strafandrohung dazu gezwungen, seine Mitteilung schriftlich zu widerrufen.
In der Bewertung der Folgen des Falls muss man nicht so weit gehen, wie die NGO Reporter ohne Grenzen, wenn sie spekuliert, dass das Coronavirus mit Medienfreiheit in China womöglich nicht zur globalen Pandemie geworden wäre. Der Fall Li Wenliang illustriert ohnedies aber: Die Bekämpfung sogenannter Falschnachrichten und Gerüchte durch staatliche Behörden kann katastrophale Folgen haben, etwa wenn die rasche Aufklärung von Gesundheitsrisiken oder auch die Arbeit von Investigativjournalisten verhindert wird. Gravierender noch als die Sanktionierung im Einzelfall kann sich die durch die Sanktionspraxis bewirkte Abschreckung und Selbstzensur als eine Gefährdung der demokratischen Öffentlichkeit auswirken.
Somit stellt schon die Existenz einer gesetzlichen Regelung ein Problem dar. Im konkreten Fall haben die chinesischen Behörden nicht das Recht gebeugt, sie haben es nicht missbraucht, sondern das geltende Recht schlicht angewendet. Dr. Li hatte unter den damaligen Bedingungen in seinem ersten Post ein Gerücht verbreitet. Noch dazu hat er sich zu diesem frühen Zeitpunkt, zu dem der Typ des Virus noch nicht feststand, bei seiner tentativen Bestimmung geirrt.
Wer legt fest, was richtig oder falsch ist?
Der Fall verdeutlicht zudem, dass die Bestimmung von Desinformation zu unsicher ist, um darauf ein Gesetz aufzubauen. Wer sollte in jeder Situation autoritativ festlegen können, was richtig und was falsch ist? Was sollte bei einer dynamischen Informationslage der richtige Maßstab sein, die Faktenlage, also der aktuelle Kenntnisstand, politische Opportunitäten? Wie steht es um die Verbindlichkeit und die Haltbarkeit von derlei Setzungen?
Auf diese Fragen gibt es – zumindest in einer liberalen Demokratie – keine überzeugende Antwort. Damit sollen keine abstrusen Verschwörungstheorien und abwegigen Erklärungen veredelt oder pauschal entschuldigt werden. Wie bei so viel Fragen, bei denen wir derzeit den Gesetzgeber anrufen, scheint die Ethik, die gesellschaftliche Konstruktion von und die Erinnerung an gesellschaftliche Normen auch hier der geeignetere Weg.
Gerade in diesen außergewöhnlichen Zeiten, in denen Grundrechte im Zeichen des öffentlichen Gesundheitsschutzes empfindlich eingeschränkt werden, weit über das Maß hinaus, das wir uns noch vor Wochen als für liberale Demokratien geboten vorgestellt haben, müssen wir auf die Verhältnismäßigkeit der eingesetzten Mittel achten. Die Bekämpfung von Desinformation allerdings kennt kein vernünftiges Maß.
Die heute zur Rechtfertigung skizzierten potentiellen Folgen von Falschbehauptungen – die angebliche Anfachung sozialer Konflikte, die Steigerung einer diffusen Panik, im konkreten Fall: noch mehr Hamsterkäufe – sie allesamt sind auch unabhängig von Falschnachrichten keineswegs ausgeschlossen und ergeben keine hinreichende Begründung für so grundlegende Eingriffe in die Meinungs- und Informationsfreiheit mit potentiell weit gravierenderen Folgen für die Demokratie.
Herdenimmunität im Kampf gegen die Infodemie
Die liberale Demokratie zeichnet sich nicht dadurch aus, dass das System oder der sogenannte soziale Frieden vor der freien Rede geschützt werden, sondern umgekehrt: die freie Rede vor den Eingriffen des Systems. Das Ziel, diese freie Rede auf der anderen Seite auch vor sich selbst und insbesondere vor möglicherweise gezielten manipulativen Eingriffen neuer Art zu bewahren, muss dabei nicht verkehrt sein.
Aufmerksamkeitskampagnen, Faktenchecks und redaktionelle Qualitätskontrolle auch durch Plattformbetreiber könnten hier sinnvolle Maßnahmen sein. Wie zum Schutz der Gesundheit ist auch auf eine individuelle Hygiene zu achten, etwa was das Online-Suchverhalten, die abonnierten Newsfeeds und die sozialen Netzwerke angeht. Staatliche Eingriffe in die Informationsfreiheit im Netz aber, begründet durch eine autoritativ geltende Wahrheit oder etwas niederschwelliger: Faktenlage, wie in Autokratien praktiziert, ist hingegen eine schädliche Therapie.
Wir alle sollten stattdessen an unserer digital-informationellen Mündigkeit arbeiten und den gesunden Menschenverstand zur Abwehr von Falschbehauptungen, abstrusen Gerüchten und Verschwörungstheorien mobilisieren. Zumindest im Kampf gegen die Infodemie scheint die Herdenimmunität damit die bessere Strategie zu sein als die Suppression.
